Köln/Berlin (DAV). Ein Arbeitnehmer, der durch grob fahrlässiges Handeln einen Millionenschaden verursacht, haftet nicht in voller Höhe. Auch in einem solchen Fall kann die Haftung begrenzt sein. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht […]
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Köln/Berlin (DAV). Ein Arbeitnehmer, der durch grob fahrlässiges Handeln einen Millionenschaden verursacht, haftet nicht in voller Höhe. Auch in einem solchen Fall kann die Haftung begrenzt sein. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht […]
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