Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, der aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der […]
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Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, der aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der […]
WeiterlesenBGH, Urteil vom 20.6.2023 – XI ZR 80/22 Zur möglichen Umkehr der Zahlungspflichten in einem Swap-Vertrag. (Amtlicher Leitsatz)
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