BFH, Urteil vom 31.7.2024 – II R 30/21 Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar. (Amtlicher […]
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BFH, Urteil vom 31.7.2024 – II R 30/21 Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar. (Amtlicher […]
WeiterlesenEine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken Die WEG Tevesstraße, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, bestehend aus einer GmbH, einer Behörde […]
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