Mit einem Schreiben hat die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Wasserverbrauchssteuersatzung gemäß § 138 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aufgehoben. […]
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