Auf den Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Betriebsratswahl aus dem Jahre 2022 für unwirksam erklärt. Bei den Antragstellern handelte es sich […]
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Auf den Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Betriebsratswahl aus dem Jahre 2022 für unwirksam erklärt. Bei den Antragstellern handelte es sich […]
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