Das BAG hat mit Beschluss vom 28.2.2023 – 8 AZB 17/22 – wie folgt entschieden: 1. Die Weiterbeschäftigung ist eine unvertretbare Handlung, zu der der Schuldner nach § 888 […]
WeiterlesenDas BAG hat mit Beschluss vom 28.2.2023 – 8 AZB 17/22 – wie folgt entschieden: 1. Die Weiterbeschäftigung ist eine unvertretbare Handlung, zu der der Schuldner nach § 888 […]
Weiterlesen