a) Für eine analoge Anwendung des ordre-public-Vorbehalts des Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ auf die Anerkennung einer Schiedsvereinbarung im Sinn des Art. II UNÜ im Vollstreckbarerklärungsverfahren bei der […]
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a) Für eine analoge Anwendung des ordre-public-Vorbehalts des Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ auf die Anerkennung einer Schiedsvereinbarung im Sinn des Art. II UNÜ im Vollstreckbarerklärungsverfahren bei der […]
WeiterlesenBGH, Beschluss vom 9.3.2023 – I ZB 33/22 a) Die abweisende Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs entfaltet für das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland keine Bindungswirkung. b) Die Reichweite […]
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