BGH, Beschluss vom 9.3.2023 – I ZB 33/22 a) Die abweisende Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs entfaltet für das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland keine Bindungswirkung. b) Die Reichweite […]
Weiterlesen