Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden gemäß § 147 Abs. 2 BGB. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 5.5.2026 – 9 U 27/25 (Amtlicher Leitsatz)
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Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden gemäß § 147 Abs. 2 BGB. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 5.5.2026 – 9 U 27/25 (Amtlicher Leitsatz)
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Das Fehlen der Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Verzugszinssatzes nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB hindert das […]
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Der BGH hat mit Urteil vom 27.10.2022 – IX ZR 213/21 – entschieden: a) Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel ist unwirksam, wenn der insolvenzabhängige Umstand für sich allein die Lösung vom Vertrag […]
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