Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens im Handelsregister in Versalien, also ausschließlich in Großbuchstaben, fordern. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31.10.2025 – 20 W 194/25 (Amtlicher Leitsatz)
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Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens im Handelsregister in Versalien, also ausschließlich in Großbuchstaben, fordern. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31.10.2025 – 20 W 194/25 (Amtlicher Leitsatz)
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Das OLG Frankfurt a. M. hat beschlossen, dass die Registereintragung eines Firmennamens ohne Übernahme der von der Gesellschaft verwendeten Schreibweise in Versalien ermessensfehlerhaft sein kann. Das Registergericht wurde zur Korrektur angewiesen. […]
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