IMAGO / Westend61

EuGH: Steuerpflichtiger, der in eigenem Namen, aber für Rechnung Dritter tätig wird – Anbieter elektronischer Dienstleistungen – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 – Art. 9a – Vermutung – Gültigkeit

Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 9a Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungs-vorschriften […]

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