Die Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH in das Ausland kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2024 – 7 W 10/24 (Amtlicher Leitsatz)
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Die Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH in das Ausland kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2024 – 7 W 10/24 (Amtlicher Leitsatz)
Weiterlesen– Antragsveranlagung, auf die ausschließlich beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR Anspruch haben (Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln) GA Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 16.11.2023 […]
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