Soforthilfen bis 5 000 Euro im Rahmen von Spendenaktionen für Hochwasseropfer können ohne weitergehende Prüfung an die betroffenen Menschen ausgezahlt werden. Dies hat das Landesamt für Steuern heute mitgeteilt. Das Finanzministerium […]
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Soforthilfen bis 5 000 Euro im Rahmen von Spendenaktionen für Hochwasseropfer können ohne weitergehende Prüfung an die betroffenen Menschen ausgezahlt werden. Dies hat das Landesamt für Steuern heute mitgeteilt. Das Finanzministerium […]
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