Mit am 25.8.2023 veröffentlichtem Beschluss (vom 28.7.2023 – 2 BvL 22/17) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft […]
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