Es stellt einen wichtigen Grund für die Kündigung eines vor 2021 abgeschlossenen Unterlassungsvertrages dar, wenn die Klagebefugnis des Gläubigers nicht mehr besteht, weil er nicht in die Liste der qualifizierten […]
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Es stellt einen wichtigen Grund für die Kündigung eines vor 2021 abgeschlossenen Unterlassungsvertrages dar, wenn die Klagebefugnis des Gläubigers nicht mehr besteht, weil er nicht in die Liste der qualifizierten […]
WeiterlesenBGH, Versäumnisurteil vom 1.12.2022 – I ZR 144/21 a) Eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung begründet regelmäßig erneut die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber […]
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