BRAO § 49b Abs. 5 a) Ein Hinweis darauf, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist grundsätzlich für jeden einzelnen Auftrag zu erteilen; der Auftrag kann allerdings mehrere […]
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BRAO § 49b Abs. 5 a) Ein Hinweis darauf, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist grundsätzlich für jeden einzelnen Auftrag zu erteilen; der Auftrag kann allerdings mehrere […]
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