NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe sind unanfechtbar und können daher nicht mit der Beschwerde angefochten werden. BFH, Beschluss vom 6.3.2026 – IX S 2/26 (PKH) (Amtlicher Leitsatz)
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NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe sind unanfechtbar und können daher nicht mit der Beschwerde angefochten werden. BFH, Beschluss vom 6.3.2026 – IX S 2/26 (PKH) (Amtlicher Leitsatz)
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BGH, Beschluss vom 27.2.2024 – II ZB 14/22 Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens ablehnende Entscheidung ist auch dann unanfechtbar und im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht überprüfbar, wenn das Oberlandesgericht den […]
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