BFH, Urteil vom 13.7.2022 – I R 42/18 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können […]
Weiterlesen![IMAGO / Westend61](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2022/12/imago0161464522h-360x270.jpg)
BFH, Urteil vom 13.7.2022 – I R 42/18 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können […]
Weiterlesen