Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – II ZB 4/23 (Amtlicher Leitsatz)
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Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – II ZB 4/23 (Amtlicher Leitsatz)
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