InsO § 143 Abs. 1 Hat der Schuldner eine Forderung gegen einen Drittschuldner in anfechtbarer Weise an einen Dritten abgetreten, führt nicht schon die Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs gegen den […]
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InsO § 143 Abs. 1 Hat der Schuldner eine Forderung gegen einen Drittschuldner in anfechtbarer Weise an einen Dritten abgetreten, führt nicht schon die Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs gegen den […]
WeiterlesenBGH, Beschluss vom 26.1.2023 – IX ZR 17/22 BGB § 326 Abs. 4 Bewirkt der Schuldner die ihm bei einem gegenseitigen Vertrag obliegende Gegenleistung, obwohl der Anspruch des Gläubigers auf […]
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