1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch […]
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1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch […]
WeiterlesenIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung, zuletzt für das Jahr 2020 veröffentlicht (BStBl. I 2022, 4, IV A 8 – S […]
WeiterlesenDas FG Hamburg hat mit Urteil vom 3.9.2019 – 2 K 218/18 – entschieden: Als zulässige Schätzungsmethode ist auch die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen mit einem äußeren Betriebsvergleich, insbesondere mit einem […]
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