1. Influencer sind „Beauftragte“ i. S. d. § 8 Abs. 2 UWG eines Unternehmens, jedenfalls bei einer bezahlten Werbepartnerschaft mit dem werbenden Unternehmen. 2. Bei einer Arzneimittelwerbung in einem „Instagram-Reel“ […]
Weiterlesen
1. Influencer sind „Beauftragte“ i. S. d. § 8 Abs. 2 UWG eines Unternehmens, jedenfalls bei einer bezahlten Werbepartnerschaft mit dem werbenden Unternehmen. 2. Bei einer Arzneimittelwerbung in einem „Instagram-Reel“ […]
Weiterlesen