BFH, Beschluss vom 3.4.2023 – X B 80/22 1. NV: Entscheidungen einer Senatsvorsitzenden am BFH sind nicht mit der Beschwerde (§ 128 FGO) anfechtbar. 2. NV: Die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags […]
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BFH, Beschluss vom 3.4.2023 – X B 80/22 1. NV: Entscheidungen einer Senatsvorsitzenden am BFH sind nicht mit der Beschwerde (§ 128 FGO) anfechtbar. 2. NV: Die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags […]
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