Der BFH hat mit Urteil vom 14.12.2021 – VII R 32/20 – entschieden: 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige […]
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Der BFH hat mit Urteil vom 14.12.2021 – VII R 32/20 – entschieden: 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige […]
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