Abhängig beschäftigte Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des […]
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Abhängig beschäftigte Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des […]
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