1. Art. 205 der Richtlinie 2006/112 ist dahin gehend auszulegen, dass er keine Steuerschuldverlagerung auf einen Dritten, sondern nur eine akzessorische Haftung bezüglich einer noch nicht erloschenen Steuerschuld eines (noch) […]
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1. Art. 205 der Richtlinie 2006/112 ist dahin gehend auszulegen, dass er keine Steuerschuldverlagerung auf einen Dritten, sondern nur eine akzessorische Haftung bezüglich einer noch nicht erloschenen Steuerschuld eines (noch) […]
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