a) Das der Regelung des § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG aF zugrunde liegende Prinzip der „wandernden Benutzungsfrist“ steht mit der Ersten Richtlinie 89/104/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der […]
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a) Das der Regelung des § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG aF zugrunde liegende Prinzip der „wandernden Benutzungsfrist“ steht mit der Ersten Richtlinie 89/104/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der […]
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BGH, Beschluss vom 12.10.2023 – I ZB 28/23 a) Das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht der Eintragung einer Marke für mit einem […]
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