BaFin plant, ihre MaBail-in, die Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in, grundsätzlich auf Institute und gruppenangehörige Unternehmen auszudehnen, für die der Abwicklungsplan bislang keine Abwicklungsmaßnahmen vorsieht, sofern sie Teil einer Abwicklungsgruppe […]
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