BFH, Urteil vom 12.1.2023 – VI R 39/19 1. Kosten der Lebensführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG sind die Kosten des Haushalts […]
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BFH, Urteil vom 12.1.2023 – VI R 39/19 1. Kosten der Lebensführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG sind die Kosten des Haushalts […]
Weiterlesen… insbesondere der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei einem in Deutschland tätigen, verheirateten Arbeitnehmer, dessen Ehepartner im Ausland die zuvor als Ehewohnung genutzte Wohnung beibehält Das Niedersächsische […]
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