a) Zur grob fahrlässigen Verletzung einer Pflicht durch den Zahler im Sinne von § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a BGB. b) Ist der Schaden durch eine Überweisung eingetreten […]
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a) Zur grob fahrlässigen Verletzung einer Pflicht durch den Zahler im Sinne von § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a BGB. b) Ist der Schaden durch eine Überweisung eingetreten […]
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