Mit § 1 StaRUG wurde für alle haftungsbeschränkten Unternehmen die Pflicht eingeführt, eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement zu installieren. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit IDW S 16 nun […]
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Mit § 1 StaRUG wurde für alle haftungsbeschränkten Unternehmen die Pflicht eingeführt, eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement zu installieren. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit IDW S 16 nun […]
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW-Standards zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16) veröffentlicht. Danach erfüllen Unternehmen die Anforderung des […]
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