Kostenschuldner der Auslagenpauschale nach Nr. 9019 KV-GKG ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt. Ist dies die Beklagtenpartei gewesen hat sie diese Auslagenpauschale auch im Fall der Klagerücknahme zu […]
WeiterlesenKostenschuldner der Auslagenpauschale nach Nr. 9019 KV-GKG ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt. Ist dies die Beklagtenpartei gewesen hat sie diese Auslagenpauschale auch im Fall der Klagerücknahme zu […]
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