Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen […]
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Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen […]
Weiterlesen… Anordnung, die von einer Steuerbehörde erlassen und nicht von einem Richter oder einem Staatsanwalt validiert wird – Steuerbehörde, die die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer steuerstrafrechtlichen […]
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