1. Benachteiligungen iSd. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stellen verschiedene Streitgegenstände dar, wenn sie sich bei natürlicher, vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise auf unterschiedliche Lebenssachverhalte stützen (Rn. 16 ff.). 2. Die Frist […]
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