1. Influencer sind „Beauftragte“ i. S. d. § 8 Abs. 2 UWG eines Unternehmens, jedenfalls bei einer bezahlten Werbepartnerschaft mit dem werbenden Unternehmen. 2. Bei einer Arzneimittelwerbung in einem „Instagram-Reel“ […]
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1. Begehrt ein Influencer Unterlassung gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, weil dieser entgegen den Nutzungsbedingungen ohne vorherige Gelegenheit zur Äußerung und nähere Begründung das Konto deaktiviert hat, macht er […]
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