BAG, Beschluss vom 20.6.2023 – 1 AZN 99/23; ECLI:DE:BAG:2023:200623.B.1AZN99.23.0 Ein Geschäftsverteilungsplan, der im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung eines bereits geladenen ehrenamtlichen Richters die Heranziehung eines Vertreters aus der jeweiligen Hilfsliste […]
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