BFH, Urteil vom 23.7.2024 – II R 11/22 1. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft für den nach § 1 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, […]
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BFH: Bestimmung des herrschenden Unternehmens i. S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen
BFH, Urteil vom 28.9.2022 – II R 13/20 Welches Unternehmen „herrschendes Unternehmen“ und welche Gesellschaft „abhängige Gesellschaft“ i.S. des § 6a GrEStG ist, richtet sich nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang, für […]
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