OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.3.2024 – 13 U 180/22 1. Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. […]
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OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.3.2024 – 13 U 180/22 1. Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. […]
WeiterlesenDer Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der […]
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