Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag kann sich der Darlehens-geber nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB berufen, wenn er in der Widerrufsinformation die Angabe von […]
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Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag kann sich der Darlehens-geber nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB berufen, wenn er in der Widerrufsinformation die Angabe von […]
WeiterlesenBGH, Urteil vom 1.12.2022 – I ZR 28/22 a) Die Schutzwirkung der Gesetzlichkeitsfiktion gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB kommt nur dem Unternehmer zugute, der die […]
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