BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Der Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin […]
Weiterlesen
BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Der Ausschließungsgrund liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin […]
WeiterlesenOLG München, Beschluss vom 25.4.2024 – 34 Wx 90/24 e 1. Ein Anspruch auf Löschung von in der Gesellschafterliste enthaltenen und gesetzlich nicht zwingend erforderlichen Daten durch Austausch der im […]
Weiterlesen