Geschäftsguthaben im Sinn von § 85 Abs. 2 UmwG ist der Nominalwert der Beteiligung des Mitglieds an der Genossenschaft, d. h. der bilanziell auszuweisende Betrag, den das Mitglied tatsächlich auf […]
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		Geschäftsguthaben im Sinn von § 85 Abs. 2 UmwG ist der Nominalwert der Beteiligung des Mitglieds an der Genossenschaft, d. h. der bilanziell auszuweisende Betrag, den das Mitglied tatsächlich auf […]
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