WP/vBP unterliegen als nach dem Geldwäschegesetz (GwG)Verpflichtete den sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten […]
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