Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere ‑‑hier zehn‑‑ Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne […]
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Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere ‑‑hier zehn‑‑ Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne […]
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