– in einem Drittland belegene Grundstücke – günstigere steuerliche Behandlung der in einem Mitgliedstaat oder einem Staat, der Partei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums ist, belegenen Grundstücke – Beschränkung […]
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– in einem Drittland belegene Grundstücke – günstigere steuerliche Behandlung der in einem Mitgliedstaat oder einem Staat, der Partei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums ist, belegenen Grundstücke – Beschränkung […]
WeiterlesenGA Collins, Schlussanträge vom 9.2.2023 – C‑670/21Art. 63 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass – er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die zur Förderung der Verfügbarkeit bezahlbaren Mietwohnraums in […]
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