BFH, Beschluss vom 10.12.2024 – VII R 5/22 NV: Die Verbrennung von Erdgas kann neben dem Verheizen einen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. […]
Weiterlesen
BFH, Beschluss vom 10.12.2024 – VII R 5/22 NV: Die Verbrennung von Erdgas kann neben dem Verheizen einen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. […]
WeiterlesenBFH, Urteil vom 17.1.2023 – VII R 54/20 1. Strom wird nur dann i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG „aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt“, wenn dabei tatsächlich ‑‑physikalisch‑‑ […]
Weiterlesen