Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MOPeG) schafft zum 1.1.2024 ein Gesellschaftsregister für rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nach § 705 Abs. 2 BGB neuer Fassung (n.F.). Betroffen sind solche GbR, die […]
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