Der EuGH hat mit Urteil vom 28.10.2020 – C-608/19 – entschieden: 1. Die Art. 3 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen sind dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, dessen Niederlassungsmitgliedstaat ihm eine De-minimis-Beihilfe zu gewähren beabsichtigt, …
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