Der BFH hat mit Urteil vom 17.11.2021 – II R 43/19 – entschieden: Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
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Der BFH hat mit Urteil vom 17.11.2021 – II R 43/19 – entschieden: Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
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