BGH: Daimler-Thermofenster – Einsatz allein rechtfertigt noch keinen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen ist nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und …

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