FG Düsseldorf: Keine sachliche Verflechtung durch Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt

Der 5. Senat hatte darüber zu entscheiden, ob die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund […]

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