1. Bei Unterlassungsansprüchen aus dem UWG und UKlaG handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (Bestätigung von Senat, 14. 2. 2025, 6 U 73/24). 2. Stützt ein nach § 3 […]
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1. Bei Unterlassungsansprüchen aus dem UWG und UKlaG handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (Bestätigung von Senat, 14. 2. 2025, 6 U 73/24). 2. Stützt ein nach § 3 […]
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